Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Hunde leben besonders eng mit dem Mensch zusammen. Um den
richtigen Umgang mit dem Hund zu lernen, müssen sich künftige
Hundehalterinnen und Hundehalter ausbilden. Dies gilt für alle
Hundehalterinnen und Hundehalterund für alle Hunderassen.

Obligatorischer Hundehalterkurs SKN

Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET schreibt gemäss neuem
Hundegesetz vor:

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen einen obligatorischen
Ausbildung Absolvieren. Für Erst - Hundehalter ist ein theoretischer
Kurs à 4 Lektionen vorgeschrieben. Dort werden Kenntnisse über die
Bedürfnisse des Hundes vermittelt. Zudem muss mit jedem
neuerworbenen Hund ein aus mindestens 4 Einzelstunden
bestehender Kurs besucht werden. Hier lernen die Hundebesitzer, Ihren
Hund in alltäglichen Situationen unter Kontrolle zu halten.

Was bedeutet das?

Die Neu - Hundehalter und Erst - Hundehalter, die nach dem
1. September 2008 einen Hund erworben haben oder anschaffen werden,
müssen 4 Lektionen bzw. 8 Lektionen einen obligatorischen
Hundehalterkurs besuchen, um den Sachkundenachweis zu erlangen.

Nur wer einen Sachkundenachweis hat, ist vor dem Gesetz berechtig,
einen Hund zu besitzen und zu führen.

Wird dem nicht entsprochen:

  • Kan der Hundehalter gebüsst werden.
    Kann die Versicherungsleistung im Schadenfall abgelehnt werden.

Zielsetzungen:

Sie lernen Ihren Hund in Alltagsituationen unter Kontrolle zu halten.
Sie kennen die wichtigsten Benimmregeln für Hunde.
Sie sind sich den Pflichten eines Hundehalters bewusst.
Sie lernen die Bedürfnisse des Hundes kennen.