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Hunde leben besonders eng mit dem Mensch zusammen. Um den richtigen Umgang mit dem Hund zu lernen, müssen sich künftige Hundehalterinnen und Hundehalter ausbilden. Dies gilt für alle Hundehalterinnen und Hundehalterund für alle Hunderassen.
Obligatorischer Hundehalterkurs SKN
Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET schreibt gemäss neuem Hundegesetz vor:
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen einen obligatorischen Ausbildung Absolvieren. Für Erst - Hundehalter ist ein theoretischer Kurs à 4 Lektionen vorgeschrieben. Dort werden Kenntnisse über die Bedürfnisse des Hundes vermittelt. Zudem muss mit jedem neuerworbenen Hund ein aus mindestens 4 Einzelstunden bestehender Kurs besucht werden. Hier lernen die Hundebesitzer, Ihren Hund in alltäglichen Situationen unter Kontrolle zu halten.
Was bedeutet das?
Die Neu - Hundehalter und Erst - Hundehalter, die nach dem 1. September 2008 einen Hund erworben haben oder anschaffen werden, müssen 4 Lektionen bzw. 8 Lektionen einen obligatorischen Hundehalterkurs besuchen, um den Sachkundenachweis zu erlangen.
Nur wer einen Sachkundenachweis hat, ist vor dem Gesetz berechtig, einen Hund zu besitzen und zu führen.
Wird dem nicht entsprochen:
- Kan der Hundehalter gebüsst werden.
Kann die Versicherungsleistung im Schadenfall abgelehnt werden.
Zielsetzungen:
Sie lernen Ihren Hund in Alltagsituationen unter Kontrolle zu halten. Sie kennen die wichtigsten Benimmregeln für Hunde. Sie sind sich den Pflichten eines Hundehalters bewusst. Sie lernen die Bedürfnisse des Hundes kennen.
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